Dokumentation: Münchner Staatsanwaltschaft kriminalisiert friedliche Umweltengagierte in neuer Anklage

Wir dokumentieren die kürzlich veröffentlichte Pressemitteilung von Melanie Guttmann und Lea Bonasera zur Kriminalisierung von Klimaaktivist*innen
Hier ist das Titelbild zu sehen. Es zeigt eine Protestaktion der Letzten Generation auf der Straße des 17. Juni in Berlin Tiergarten.
Klimaaktivist*innen der Letzten Generation bei einer Blockade der Straße des 17. Juni in Berlin Tiergarten, 28.10.2023, CC BY 4.0: Robbie Morrison

München. Die Staatsanwaltschaft München hat Anklage nach Paragraph 129 StGB – (Bildung einer kriminellen Vereinigung) gegen die zwei Mitbegründerinnen der ehemaligen Letzten Generation erhoben. Die gelernte IT-Projektleiterin Melanie Guttmann und die Oxford Protestforscherin Lea Bonasera. Damit kriminalisiert die Behörde zwei umweltengagierte Frauen, die im Rahmen demokratischer Protestformen auf das Überschreiten der planetaren Grenzen hingewiesen und sich gewaltfrei für konsequenten Klimaschutz eingesetzt haben. Mit friedlichen Aktionen und zahlreichen Politiker*innengesprächen versuchten sie politisches Handeln anzustoßen.

Bei der aktuellen Anklage handelt es sich lediglich um einen Anfangsverdacht. Bis zu einer möglichen rechtskräftigen Verurteilung gilt für die Betroffenen die Unschuldsvermutung. In Berlin war die Staatsanwaltschaft bereits zu dem Schluss gekommen, dass man die Letzte Generation nicht als kriminelle Vereinigung einstufen könne.

Die Anklage reiht sich ein in ein alarmierendes Muster der staatlichen Repressionen gegen zivilgesellschaftlichen Protest, das auch international beobachtet und von den Vereinten Nationen kritisiert wird.

Eine Studie von Green Legal Impact zeigt: “Der zunehmende Druck auf Klimaaktivist*innen und die Einschränkung ihrer Handlungsspielräume ist vielfältig. Besonders alarmierend ist die Feststellung, dass diese Tendenzen nicht isoliert auftreten, sondern systemisch sind. Dies könnte tiefgreifende Auswirkungen auf die Demokratie und die Fähigkeit der Gesellschaft haben, auf die Klimakrise adäquat zu reagieren”.

Besonders schwer wiegt der wiederholte missbräuchliche Einsatz des §129 StGB („Bildung einer kriminellen Vereinigung“), der zur Bekämpfung schwerer organisierter Kriminalität und terroristischer Netzwerke gedacht war – nun aber zunehmend gegen friedliche, demokratische Protestformen eingesetzt wird.

Deutschland wurde 2024 von CIVICUS zum ersten Mal seit Beginn der Untersuchungen aufgrund von Demonstrationsverboten und der gezielten Verfolgung von Klimaengagierten der „Letzten Generation“ von einer „offenen Zivilgesellschaft” auf eine „beeinträchtigte Zivilgesellschaft“ herabgestuft. Das sei ein Weckruf, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und mit ihr verbundene Freiheitsrechte vollumfänglich zu verteidigen. Als unverhältnismäßig kritisiert wurden die Hausdurchsuchungen, Ermittlungen wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung und lange, menschenrechtlich umstrittene Präventivhaft sowie Verurteilungen zu Gefängnisstrafen ohne Bewährung.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International weist mit der Kampagne „Protect the Protest“ auf genau diese Tendenzen hin: Protestierende werden vermehrt eingeschüchtert, kriminalisiert und durch überzogene Gesetze mundtot gemacht. “Das Vorgehen der Generalstaatsanwaltschaft München sei unverhältnismäßig”, sagte die Generalsekretärin von Amnesty International, Julia Duchrow (Zitat freigegeben). Damit werde die gesamte Klimabewegung stigmatisiert und kriminalisiert.

Statt sich auf stichhaltige Beweise und eine faire juristische Aufarbeitung zu stützen, agiert die Münchner Staatsanwaltschaft mit fragwürdigen Methoden. Besonders besorgniserregend ist das Verhalten der zuständigen Staatsanwaltschaft, die nicht nur vor Abschluss der Ermittlungen ein Urteil zu fällen scheint, sondern sich dabei auch einer hetzerischen Sprache bedient. In der Anklageschrift werden Begriffe wie “Klimachaoten” verwendet, die man sonst nur aus der Boulevard-Presse kennt, und absurde Behauptungen, wie dass für die Rekrutierung “vor allem junge und mittellose Frauen mit traurigen Gesicht” zur Zielgruppen gehörten.

Green Legal Impact äußert sich dazu außerdem folgendermaßen: “Die Hürden für die Anwendung des Paragrafen 129 sind zurecht hoch. Aus friedlichen Protestierenden eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu machen, setzt einen gefährlichen Präzedenzfall. Die Staatsanwaltschaft versucht hier, die Gewalttätigkeit von Autofahrenden bei der Letzten Generation zuzurechnen, um diese Gefahr herbeizukonstruieren. Diese Art der Täter-Opfer- Umkehr ist absurd.“ (Zitat von Green Legal Impact freigegeben). Somit steht die Anklage auf wackeligen Beinen. Verteidigerin Carolin Kaufmann kritisiert die mangelhafte Ermittlungsarbeit sowie die dort zitierten Zeugenaussagen als „zweifelhaft”.

Ein erheblicher Anteil der angeführten Beweise stützt sich auf das Abhören des Pressetelefons der ehemaligen Letzten Generation und betrifft über 171 Journalisten. Der BJV, GFF und Reporter ohne Grenzen haben wegen dem Verstoß gegen die Pressefreiheit Verfassungsbeschwerde eingelegt. Auch der Deutsche Journalisten-Verband kritisiert die Abhöraktion in seiner Stellungnahme deutlich.

Klar ist, dass das Verfahren nicht eröffnet, sondern sofort eingestellt werden muss und dass der §129 StGB nicht länger dazu missbraucht werden darf, demokratischen Protest zu kriminalisieren. Diese Anklage ist ein Warnsignal. Wenn gewaltfreier Protest zur kriminellen Vereinigung erklärt wird, geraten Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte ins Rutschen. Der Staat sollte nicht die Überbringer bekämpfen, sondern die Ursache: Klimapolitisch jetzt handeln, zum Schutz heutiger und zukünftiger Generationen.

“Ich habe mich friedlich für den Schutz unseres Planeten eingesetzt – jetzt soll ich wie eine Terroristin angeklagt werden? Das zeigt, wie schief die Prioritäten in diesem Land geraten sind.” – Melanie Guttmann, Angeklagte und gelernte IT Projektleiterin (Zitat freigegeben).

„Neue Gesetze, zweckentfremdete Strafverfolgung, entpolitisierte Gerichtsverfahren, die es verbieten Klimawandel als Verteidigungsargument anzuführen, harte Polizeipraktiken, Delegitimierung — der Staat hat ein ganzes Arsenal entwickelt, um friedliche Proteste systematisch zu ersticken.“ – Lea Bonasera, Angeklagte und Oxford Protestforscherin (Zitat freigegeben).

Kontakt für Rückfragen

protect-the-protest@protonmail.com

Melanie Guttmann & Lea Bonasera

Quellen

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