Nicht untätig: Initiativen gegen Deutschlands Beteiligung am Angriffskrieg gegen den Iran

Die Autoren dieses Artikels haben Anzeige bei der Generalbundesanwaltschaft gestellt und eine Petition an den Bundestag organisiert. Deutschland muss sich ohne Wenn und Aber an das Völkerrecht halten.
Hier ist das Titelbild zu sehen. Es zeigt Armin Lauven bei einer Friedensdemonstration. Er trägt ein Plakat mit der Aufschrift: „Völkerrecht un-komplex: Gewaltverbot!“
Armin Lauven bei einer Friedensdemonstration, Foto: Martin Singe

Von Martin Singe und Armin Lauven

Leistet Deutschland Beihilfe zum Angriffskrieg der USA und Israels gegen den Iran? Mit einer Verdachtsanzeige an die Generalbundesanwaltschaft (GBA) hat Martin Singe im März 2026 die Forderung erhoben, ein Ermittlungsverfahren gegen die Bundesregierung wegen des Verdachts der Beihilfe zu einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg (Völkerstrafgesetzbuch § 13) einzuleiten.

Der Anzeige sind inzwischen über 50 Personen beigetreten oder haben eine ähnlich formulierte eigene Anzeige eingereicht. Eine Reaktion der GBA liegt bislang nicht vor. Gemeinsam mit Armin Lauven möchte er diese Frage in die Politik, Judikative und die Öffentlichkeit bringen und dazu beitragen, dass sich Deutschland ohne Wenn und Aber ans Völkerrecht hält.

Beide haben außerdem im April 2026 eine Petition an den Bundestag gestartet, die vom Bundestag die Verabschiedung eines Gesetzes fordert, das mögliche weitere Beihilfehandlungen zu völkerrechtswidrigen Kriegen strikt untersagt. Insbesondere Spanien hatte während des Krieges jegliche Unterstützungsleistungen verweigert und damit bewiesen, dass dies politisch möglich ist. 

Der Krieg der USA und Israels gegen den Iran hat fundamental gegen das geltende Völkerrecht und sein klares Gewaltverbot verstoßen; er ist weder vom Selbstverteidigungsrecht noch von der ohnehin umstrittenen Rechtskonstruktion einer humanitären Intervention gedeckt. Die Art der Kriegsführung bis hin zu einem angekündigten totalen Vernichtungskrieg widerspricht zudem allen Regeln des humanitären Völkerrechts.

Überflugrechte als Kriegsunterstützung

Die Bundesregierung hat Beihilfehandlungen zu diesem Krieg geleistet, indem sie u.a. Überflugrechte für US-Flugzeuge erteilt und die Nutzung der Basis in Ramstein sowie der Kommandozentral EUCOM in Stuttgart uneingeschränkt zugelassen hat.

Ramstein dient den USA in Bezug auf den Nahen Osten vor allem als Knotenpunkt für Lufttransport und Logistik, als Kommunikations-, Befehls- und Kontrollzentrum für Luftoperationen, Lagebildkoordination und Drohneneinsätze.

Das EUCOM ist hinsichtlich des US-Militärs im Nahen Osten u.a. verantwortlich für die Funktionen Logistik und Einsatzunterstützung, d.h. Bereitstellung von Nachschub-, Transit- und Infrastrukturkapazitäten für Operationen.

Anzeige bei der Generalbundesstaatsanwaltschaft

In der Anzeige an die Generalbundesstaatsanwaltschaft heißt es: 

Nach meiner Kenntnis und öffentlicher Berichterstattung beteiligt sich die Bundesregierung derzeit in unterschiedlicher Form an militärischen, logistischen oder politischen Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika, insbesondere durch die Gewährung der Nutzung der Airbase Ramstein und die Gewährung von Überflugrechten für an dem Krieg beteiligte Flugzeuge der US-Luftwaffe.

Diese Maßnahmen könnten geeignet sein, Handlungen zu fördern, die nach Art. 2 Abs. 4 UN‑Charta, Art. 51 UN‑Charta und § 13 VStGB als völkerrechtswidriger Angriffskrieg und/oder als Verbrechen der Aggression zu qualifizieren wären.

Zur Beurteilung des rechtlichen Kontextes wird u.a. auf die Bewertung von Bundespräsident Steinmeier verwiesen, der den Iran-Krieg ausdrücklich als völkerrechtswidrig bezeichnete. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages teilen diese Rechtsauffassung ausdrücklich in einem aktuellen Gutachten. Die Bundesregierung ist verpflichtet, jede Mitwirkungshandlung an völkerrechtswidrigen Gewalteinsätzen zu unterlassen (Vgl. Art. 25 und 26 GG).

Petition zur Untersagung der Nutzung deutscher Hoheitsgebiete für völkerrechtswidrige Militäreinsätze

Die „Petition für ein Gesetz zur Untersagung der Nutzung deutschen Hoheitsgebiets und Luftraums für völkerrechtswidrige militärische Einsätze“ fordert den Deutschen Bundestag auf, „ein Gesetz zu verabschieden,

– das die Bereitstellung deutschen Hoheitsgebiets, Luftraums oder in Deutschland liegender militärischer Einrichtungen für gegenwärtige oder unmittelbar bevorstehende militärische Einsätze ausländischer Streitkräfte untersagt, wenn diese Einsätze gegen die UN-Charta verstoßen oder anderweitig völkerrechtswidrig sind, und

– das verbietet, Rüstungsgüter an Staaten zu liefern oder ihnen auf sonstige Weise zugänglich zu machen, die gegenwärtig einen völkerrechtswidrigen militärischen Einsatz durchführen oder diesen unmittelbar vorbereiten.“

Ein „völkerrechtswidriger militärischer Einsatz“ liege vor, wenn ein bewaffneter Einsatz einer fremden Staatsgewalt gegen einen anderen Staat oder gegen nichtstaatliche Akteure ohne völkerrechtliche Rechtfertigung erfolgt oder in völkerrechtlich verbotenerweise durchgeführt wird, heißt es weiter im Petitionstext. Damit werden also auch extralegale Hinrichtungen durch Drohnen via Ramstein erfasst.

Die Petition kann weiterhin unterzeichnet werden, bis sie endgültig beschieden ist.

Probleme der Mächtigen mit dem Völkerrecht

Bundeskanzler Merz hatte schon Anfang des Jahres beim Angriff der USA auf Venezuela behauptet, das Völkerrecht sei „komplex“. Den Angriffskrieg auf den Iran hat Merz sogar gerechtfertigt, indem er am 1. März sagte: „Völkerrechtliche Einordnungen werden relativ wenig bewirken“. Zudem sei „jetzt nicht der Moment, unsere Partner und Verbündeten zu belehren“.

Bündnisinteressen werden hiermit über das Völkerrecht gestellt, dessen Anwendung und Geltung keinerlei Abwägung unterliegen dürfen. Darüber hinaus konterkarierte Merz das Gewaltverbot, er bedauerte, „dass wir nicht bereit waren, grundlegende Interessen notfalls mit militärischer Gewalt durchzusetzen“. Solche Aussagen sind offener Völkerrechtsbruch!

Die Durchsetzung eigener Interessen mit militärischer Gewalt wird ohne Scham über das Gewaltverbot des Völkerrechts gesetzt. Trump hat das so formuliert: „Ich brauche kein internationales Recht.“ Und laut US-Außenminister Rubio dürfe man „die sogenannte globale Ordnung“ nicht mehr „über die Interessen unserer Bevölkerungen und unserer Staaten stellen“.

Die Abkehr vom Gewaltverbot der UN-Charta ist leider nicht neu. Erinnert sei nur an die Kriege gegen Afghanistan, den Irak und gegen Libyen. Eine vermeintliche Rechtfertigung durch die Rechtskonstruktion der Schutzverantwortung für andere Völker gibt es nicht, auch wenn sie bemüht wird. Menschenrechte dürfen nicht für Kriege instrumentalisiert werden und sind sowieso keine glaubwürdige Rechtfertigung – es ging in jedem dieser Kriege um eigene Interessen.

Kriegerische Gewalt hat nie zur Verbesserung von Menschenrechten und Lebensbedingungen beigetragen. Krieg – das bedeutet immer unendlich viel Tote, Verstümmelte, Flucht und Elend. Und die sogenannte Schutzverantwortung wird ja auch immer nur dann bemüht, wenn „unsere Interessen“ anderswo militärisch gesichert werden sollen.

Fazit: Das Völkerrecht verteidigen!

Beide Initiativen, die während des Angriffskriegs gegen den Iran eingeleitet wurden – Anzeige und Petition –, sollten und sollen dazu dienen, die gravierenden Verletzungen der deutschen Politik gegenüber den völkerrechtlich verbindlichen Verpflichtungen anzuprangern und politische Veränderungen anzumahnen. Sowohl wird die Regierung direkt angesprochen als auch die Judikative als kontrollierende Gewalt. 

Zur Petition bemerkten befreundete Völkerrechtler*innen uns gegenüber vorab, dass doch gesetzlich eigentlich alles in dieser Frage hinreichend geregelt sei und wir nur ein Vollzugsdefizit hätten. Dies ist sicher richtig, aber wie soll das Vollzugsdefizit behoben werden, wenn nicht verstärkt auf dieses Dilemma hingewiesen wird? Dazu will die Gesetzesforderung beitragen. Selbst wenn die Forderung mit der Begründung abgelehnt würde, dass die Unterstützung völkerrechtswidriger Kriege ohnehin gesetzlich ausgeschlossen sei, wäre das ein Erfolg, da dies erneut von der Legislative herausgehoben werden müsste.

Allerdings ist bei der aktuellen Gesetzeslage auch unklar, wer denn die Völkerrechtswidrigkeit im Zweifelsfall feststellt. Aktuell liegt diese Kompetenz bei der Bundesregierung, die bis heute erfolglos über diese Frage hinsichtlich des Iran-Krieges nachsinnt. Mit einem neuen Gesetz könnte diese Kompetenz auf den Bundestag verlagert werden.

Natürlich soll durch beide Initiativen auch die Öffentlichkeit stärker auf die Widersprüche staatlichen Handelns hingewiesen werden. Über die Anzeige an den GBA berichteten die „Frankfurter Rundschau“ und die „junge Welt“ sehr ausführlich. Die Petition findet regen Zuspruch und sollte noch weiter verbreitet werden.

Weitere Informationen gerne bei den Autoren: martin.singe@t-online.de und ArminLauven@gmx.de

Zu den Autoren

Martin Singe und Armin Lauven sind aktiv in der pax-christi-Gruppe Bonn, im KDV-Beraterteam Bonn und Initiatoren verschiedener lokaler und regionaler Friedensaktionen.

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